FDP mit haltlosen Vorwürfen gegen Tierrechtler
Deutsches Tierschutzbüro beurteilt die Forderungen von FDP und CDU, Tierschutzorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, als haltlos und ungerechtfertigt.
Berlin/Hannover, 17.05.2018. In der morgigen Plenarsitzung des Landtages in Niedersachsen plant die FDP-Fraktion die Einbringung eines Antrags, der Tierrechtler haltlos diskreditiert und der rechtlich nicht haltbar ist. Die Fraktion fordert, Tierschutzorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn diese zu Straftaten aufrufen oder sie selbst begehen. Ähnliche Forderungen stellen auch die FDP-Bundestagsfraktion, Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Das Deutsche Tierschutzbüro beurteilt die Forderungen als haltlos und ungerechtfertigt. Bezug nehmen die Anträge auf Undercover-Aufnahmen aus der Nutztierindustrie, die durch Vereine wie das Deutsche Tierschutzbüro öffentlich gemacht und dadurch Fälle von Tierquälerei aufgedeckt wurden. Dies betraf in der Vergangenheit auch mehrere Betriebe in Niedersachsen, die erst durch Enthüllungen dieser Art zur Anzeige gebracht wurden. Jan Peifer, Vorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros, verurteilt den Vorstoß: „Die Anträge der FDP und die Aussagen von Seiten der CDU verleumden unsere Arbeit und beruhen nur auf falschen Tatsachen. Das ist klare Stimmungsmache und richtet sich gegen den Tierschutz!“
Mit ihrem Antrag möchte die FDP Tierschutzorganisation wegen des Begehens von Straftaten die Gemeinnützigkeit entziehen. Dazu ist festzuhalten, dass die Organisation Deutsches Tierschutzbüro weder Straftaten begeht noch dazu aufruft. Der gemeinnützige Verein veröffentlicht Undercover-Aufnahmen von Tierquälerei in Mastbetrieben, Stallungen und Schlachthöfen, die von Aktivisten aufgenommen und an den Verein weitergegeben werden. Das Deutsche Tierschutzbüro sah sich schon in der Vergangenheit Anschuldigungen dieser Art ausgesetzt und ging gegen diese erfolgreich vor Gericht vor (Oberlandesgericht Köln, AZ 15 U 136/15). Das heimliche Filmen solcher Videos erfüllt entgegen der Behauptung der FDP und CDU nicht den Strafbestand eines Einbruchs, sondern stellt, wenn überhaupt, einen Hausfriedensbruch dar. Die Darstellung von FDP und CDU in ihren Aussagen ist juristisch daher nicht haltbar. Zusätzlich wurden erst kürzlich richtungsweisende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 10.04.2018, Az. VI ZR 396/16) und des Oberlandesgerichts Naumburg (BGH, Urt. v. 10.04.2018, Az. VI ZR 396/16) zu Gunsten von Tierrechtsaktivisten gefällt. Beide Gerichte sprachen sich für die Aufnahme und Verbreitung der Bilder aus.
Darüber hinaus hat die FDP-Landtagsfraktion bzw. der niedersächsische Landtag keine Befugnis, den erwähnten Organisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Dies wäre nur möglich, wenn die Vereine in Niedersachsen eingetragen sind, was nicht der Fall ist. Eine Gesetzesänderung der Abgabenordnung könnte nur auf Bundesebene beschlossen werden.
„Der Antrag der FDP-Landtagsfraktion und des agrarpolitischen Sprechers Hermann Grupe scheint klar von der Agrar-Lobby getrieben zu sein. Weder scheinen die Verantwortlichen ihre Kompetenzen, noch die Gesetzeslage in Deutschland zu kennen, anders ist so ein haltloser Vorstoß gegen die Interessen der Tiere nicht zu erklären“, so Peifer. Die Forderungen von FDP und CDU scheinen vor allem die Landwirtschaft und Nutztierindustrie schützen zu wollen. Aktuell und in der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle von gesetzeswidrigen Zuständen und Tierquälerei in deutschen Anlagen. Trotz gesetzlicher Regelungen und Kontrollen kamen und kommen diese jedoch selten zur Anzeige. Oftmals wurden verantwortliche Kontrollstellen und Ämter erst nach der Veröffentlichung von Undercover-Recherchen tätig. Gerichtsurteile und Meinungsbilder innerhalb der Gesellschaft zeigen, dass diese Art von Aufklärung als wichtig und rechtens angesehen wird.
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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